Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
1. Selbstverpflichtung
Der gemeinnützige Verein MINTWelten verpflichtet sich, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu fördern und deren Schutz vor Missbrauch und Misshandlung in den vom Verein durchgeführten Veranstaltungen zu gewährleisten. Zielsetzung der Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist es, dass Personen, die im Auftrag und Namen des Vereins tätig sind, Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, deren Potentiale fördern und zum Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen beitragen.
2. Führungszeugnis und Zustimmung zum Verhaltenskodex
Alle Personen, die im Auftrag und Namen des Vereins mit Kindern und Jugendlichen Umgang pflegen (Übungsleiter, Moderatoren, Co-Moderatoren), legen dem Verein vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein. Es muss vor Ablauf der Gültigkeit, d.h. vor Ablauf von fünf Jahren, wieder beantragt und dem Verein ohne Aufforderung erneut vorgelegt werden. Der Verein dokumentiert ausschließlich die erfolgte Einsichtnahme. Die Daten werden vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu einer Beschäftigung kommen, werden diese Daten unverzüglich gelöscht. Nach Beschäftigungsende erfolgt die Löschung der Daten spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit.
Darüber hinaus verpflichten sich Übungsleiter, Moderatoren und Co-Moderatoren mit ihrer Unterschrift, den Verhaltenskodex des MINTWelten e.V. zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen strikt einzuhalten. Ein Verstoß gegen diesen Kodex führt unverzüglich zu einem sofortigen Beschäftigungsende und gegebenenfalls zu einer Strafanzeige.
3. Schulungen
Die MINTWelten e.V. führen jährlich Schulungen zum Kinder- und Jugendschutz sowie zum Datenschutz durch. Alle Personen, die im Auftrag und Namen des Vereins mit Kindern und Jugendlichen Umgang pflegen, nehmen an diesen verpflichtenden Schulungen teil. Verantwortlich für diese Schulungen ist der Vorstand.
4. Schutzbeauftragte(r)
Der Vorstand des MINTWelten e.V. bestimmt eine(n) Schutzbeauftragte(n) für das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit. Die Dauer dieses Amtes beträgt ein Jahr und kann beliebig oft verlängert werden. Vorzugsweise wird hierfür ein Vorstandsmitglied beauftragt. Die/der Schutzbeauftragte(n) übt keine regelmäßige Tätigkeit als Übungsleiter oder Co-Moderator bei den vom Verein durchgeführten MINT-Workshops aus. Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern können sich im Falle einer Beschwerde direkt an die /den Schutzbeauftragte(n) wenden. Die Kontaktdaten werden über die Website bekanntgegeben.
Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Mit meiner Unterschrift verpflichtete ich mich zur Einhaltung des Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen des MINTWelten e.V. Ich beachte die untenstehenden Verhaltensregeln, reagiere unverzüglich auf alle Vorkommnisse und informiere sofort die/den Schutzbeauftragte(n) darüber.
Ich werde
- alle Kinder und Jugendliche gleichermaßen respektvoll behandeln.
- dazu beitragen, ein für Kinder und Jugendliche sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen.
- die Meinung und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und sie als Persönlichkeit fördern.
- erzieherische Maßnahmen gewaltfrei und ohne Demütigung ausüben.
- nach Möglichkeit die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ befolgen, d.h. dafür Sorge tragen, dass ein/e weitere/r Erwachsene/r anwesend oder in Reichweite ist, wenn mit einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen agiert wird.
- beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen achten, insbesondere mit persönlichen Daten sorgsam umgehen.
Ich fühle mich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch verantwortlich und melde Verdachtsfälle unverzüglich bei der/dem Schutzbeauftragten des Vereins. Außerdem werde ich jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, körperlicher oder verbaler Gewalt oder Einschüchterung unterlassen. Dies bedeutet, dass ich niemals
die durch meine Position oder mein Amt verliehene Macht oder meinen Einfluss auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes und Jugendlichen missbrauche.
- ein Kind/Jugendliche sexuell, körperlich oder emotional misshandle oder ausbeute; insbesondere niemals mit oder an einem Kind/Jugendlichen sexuelle Aktivitäten durchführe oder es pornographischem Material aussetze.
- Kinder und Jugendliche in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise in den Arm nehme, streichle, küsse oder berühre.
- unangemessene, sexualisierte, die Person entwertende oder sonstige missbräuchliche Ausdrücke benutze.
- sexuelle Anspielungen oder zweideutige Handlungen gegenüber einem Kind/Jugendlichen mache.
- eine Beziehung zu Kindern und Jugendlichen aufbaue, die als ausbeuterisch oder misshandelnd erachtet werden könnte.
- übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind/Jugendlichen getrennt von den anderen Kindern/Jugendlichen verbringe
- illegales, gefährliches und misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen dulde oder unterstütze.
Der Verhaltenskodex wurde in enger Anlehnung an den Verhaltenskodex von bOJA Bundesweites Netzwerk offener Jugendarbeit erstellt. Wir danken Boja für die Erlaubnis, diese Formulierungen aus deren Verhaltenskodex übernehmen zu dürfen. Quelle: bOJA, Bundesweites Netzwerk offener Jugendarbeit, Wien,
www.boja.at/sites/default/files/downloads/2021-04/DINA4_Download_bOJA_3_Verhaltenskodex%20Kinderschutz.pdf